Kreisschützenverband Rotenburg/Wümme im NSSV

Kreisschützenverband

Rotenburg (Wümme) e.V.

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Mitglieds-Ausweis

Aktualisiert:

13.08.2023

 

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Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder

Der Mitgliedsausweis in Form einer Plastikkarte ist für jeden Sportschützen die gültige Startberechtigung bei jedem sportlichen Wettkampf (Wettkampfpass alter Art ist ungültig).

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Ein Antrag für den Mitgliedsausweis kann jederzeit gestellt werden.

Die Anträge müssen aber spätesten bis zum 25.09. des Jahres für das kommende Sportjahr
beim Kreisschriftführer schriftlich beantragt werden, damit eine Startberechtigung für den Stammverein gewährleistet ist.

Ebenso müssen Höhermeldungen jedes Jahr ebenfalls bis zum 25.09. beantragt werden.

Startberechtigungen für andere Vereine müssen ebenfalls bis zum 25.09. schriftlich beantragt werden und bleiben bestehen, bis sie durch einen erneuten Antrag wieder geändert werden.

Bitte nur vollständige Anträge einreichen - Termine sind exakt einzuhalten, da auch noch eine Bearbeitung durch den KSV erfolgen muss und endgültiger Termin 30.09. in Hannover ist. Danach geht nichts mehr!

Aktuelle Formulare mit allen Angaben (aus dem Internet des NSSV laden!)

Eigenhändige Unterschrift und 1 Bild mit der Mitgliedsnummer versehen

Änderung bei den Mitgliedsausweisen: (ebenfalls mit dem Formular beantragen)
Bei Höhermeldungen, Anträge auf Startberechtigung in anderen Vereinen sowie Anschriftenänderungen braucht der Mitgliedsausweis nicht mit eingereicht werden, auch kein neues Bild.

Nur bei Namensänderungen, Vereinswechsel oder Austritt muss der Ausweis an den KSVRW zurückgegeben werden.

Alle Anträge, bei denen Unterschriften und Stempelabdrücke erforderlich sind, müssen im Original per Post an den Kreisschriftführer geschickt werden.
Anträge von/für Jugendliche müssen von Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.

Achtung: “Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten” bedeutet das nicht, dass man wählen kann, wer unterschreibt. Grundsätzlich sind rechtlich dann beide Unterschriften nötig, außer bei Alleinerziehenden.

[M-Ausweis]