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Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder
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Der Mitgliedsausweis in Form einer Plastikkarte ist für jeden Sportschützen die gültige Startberechtigung bei jedem sportlichen Wettkampf (Wettkampfpass alter Art ist ungültig).
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Ein Antrag für den Mitgliedsausweis kann jederzeit gestellt werden.
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Die Anträge müssen aber spätesten bis zum 25.09. des Jahres für das kommende Sportjahr beim Kreisschriftführer schriftlich beantragt werden, damit eine Startberechtigung für den Stammverein gewährleistet ist.
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Ebenso müssen Höhermeldungen jedes Jahr ebenfalls bis zum 25.09. beantragt werden.
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Startberechtigungen für andere Vereine müssen ebenfalls bis zum 25.09. schriftlich beantragt werden und bleiben bestehen, bis sie durch einen erneuten Antrag wieder geändert werden.
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Bitte nur vollständige Anträge einreichen - Termine sind exakt einzuhalten, da auch noch eine Bearbeitung durch den KSV erfolgen muss und endgültiger Termin 30.09. in Hannover ist. Danach geht nichts mehr!
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Aktuelle Formulare mit allen Angaben (aus dem Internet des NSSV laden!)
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Eigenhändige Unterschrift und 1 Bild mit der Mitgliedsnummer versehen
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Änderung bei den Mitgliedsausweisen: (ebenfalls mit dem Formular beantragen) Bei Höhermeldungen, Anträge auf Startberechtigung in anderen Vereinen sowie Anschriftenänderungen braucht der Mitgliedsausweis nicht mit eingereicht werden, auch kein neues Bild.
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Nur bei Namensänderungen, Vereinswechsel oder Austritt muss der Ausweis an den KSVRW zurückgegeben werden.
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Alle Anträge, bei denen Unterschriften und Stempelabdrücke erforderlich sind, müssen im Original per Post an den Kreisschriftführer geschickt werden. Anträge von/für Jugendliche müssen von Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Achtung: “Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten” bedeutet das nicht, dass man wählen kann, wer unterschreibt. Grundsätzlich sind rechtlich dann beide Unterschriften nötig, außer bei Alleinerziehenden.
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