Verschärfung des Waffengesetzes

Vorsitzendertagung des Kreisschützenverbandes

Zur letzen Kreisveranstaltung in diesem Jahr, trafen sich die Vorsitzenden des Kreisschützenverbandes aus 47 Vereinen in Sottrum. Hauptthema war das Waffengesetzt, das nach 2003 wieder eine weitere Verschärfung erhält.

Nachdem der Kreispräsident Helmut Bellman, der 1. Vorsitzende des SV Sottrum Horst Jäger und der Bürgermeister von Sottrum Hans-Jürgen Krahn die Vorsitzenden des Kreises begrüßten erhielt Hans-Dieter Gronemeyer, Referent für Waffensachkunde das Wort.

In seiner Eingangspräambel wies Hans-Dieter Gronemeyer daraufhin, dass auch ein Führungsverbot für Messer mit bestimmter Klingenlänge besteht. „Jeder der wegen eines bewussten oder unbewussten Verstoßes gegen das Waffengesetzt bestraft wird, so z.B. wegen des Führens eines Messers mit 12 cm langer Klinge, kann seine im Waffengesetzt geforderte „Zuverlässigkeit“ verlieren“, so Gronemeyer „und das bedeutet für uns Schützen, dass die Waffenbesitzkarte des Schützen widerrufen werden kann. Dieser muss dann sein Sportgrät abgeben, ferner kann man ihn auch nicht mehr als verantwortliche Aufsichtsperson einsetzen, da diese ja der Behörde gemeldet werden müssen“. Mit diesem Wissen im Hinterkopf befasste sich Gronemeyer mit acht weiterenThemen in seinem Vortrag und referierte über Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahren, Meldung von Standaufsichten, Regelungen für den Transport von Schusswaffen etc.. Ferner erwähnte er, dass ein Merkblatt für die Vereine zum Thema Waffenrecht auf unserer Web-Seite des Kreisverbandes auf dem neuesten Stand sei und jeder dort alles nachlesen könne.

Nach dem Auslosen der Paarungen zum Kreisschießpokal, die Andreas Krause, Kreisübungsleiter durchführte, stellte Helmut Bellmann den Schießstandsachverständigen des Südkreises Rotenburg Hartmut Detjen vor. Detjen referierte über seine Arbeit als Sachverständiger und bot den Vereinen seine Erfahrung und Unterstützung bei eventuellen Änderungen oder Erneuerungen von Schießständen an. Er wies außerdem auf die Regelgutachten für Schießstände hin, die für KK-Stände alle 4 Jahre und für LG-Stände alle 6 Jahre wiederholt werden müssen. Er bot den Vereinen eine Info-Veranstaltung über die Regelüberprüfungen, sowie über Beratungen bei Planungsbeginn von Umbauten und Neubauten der Schießstände an. Diese soll am 24. Januar 2009 beim SV Kirchwalsede stattfinden. Eine Einladung hierzu wird der Kreisverband an alle Vereine senden.

Pressewart Peter Angel

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