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E-Mail für KSVRW

Webmaster Sigi Hahn

strafbar....

Je nach Ausführung der Virus-Anzeige auf dem Bildschirm kommen in Betracht:

Datenveränderung (§303a StGB), versuchte Erpressung (§ 253 StGB), unbefugter Gebrauch von Wappen nach § 124 OWiG.

 

Dir selbst wird es nicht viel helfen, eine Anzeige zu erstatten außer dem Gefühl, Etwas unternommen zu haben. Dein PC wurde nun mal angegriffen und Du hast die Arbeit und den Ärger, bekommst aber nicht einen Cent Entschädigung dafür.

In dieser Sache laufen schon weit über 1000 Anzeigen; Deine kommt also noch oben drauf.....

Solltest Du Dich für eine Anzeige entscheiden, kannst Du dieses bei jeder Polizeidienststelle in Deutschland machen. Wenn Du in Niedersachsen wohnst, kannst Du diese und auch viele andere Anzeigen per Internet erstatten.

Dazu rufst Du die Internetseite der Polizei Niedersachsen  www.polizei.niedersachsen.de auf. Auf der Startseite findest Du oben rechts den Button “ONLINE-WACHE”. Wenn Du den anklickst, landest du im “Anzeigen-Portal”, wo Dir auf der linken Seite einige Möglichkeiten zur Anzeige vorgegeben sind. Allgemeine Anzeige, Fahrrad-Diebstahl etc.

Hier kannst Du dann Deine Anzeige eingeben und erhältst dann ein ONLINE-Aktenzeichen. Die Anzeige wird dann der örtlich zuständigen Polizeidienststelle übermittelt.

Um die Anzeige umfassend zu bearbeiten werden von den Polizeidienststellen weitergehende Angaben benötigt. Dazu wurde ein Fragebogen zusammen gestellt, den Du Dir unten auf dieser Seite herunter laden kannst. Ausfüllen so weit dieses möglich ist und ab damit zur Polizei. Dann ist allen geholfen.

Fragebogen der Polizei zum UKASH-Virus