Formulare und Hinweise zum neuen Waffenrecht sind auf den Seiten des Landkreises Rotenburg zu finden und auch abzurufen.
- Antrag auf Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein, Waffenschein, Erwerbererlaubnis
- Anmeldung von Schusswaffen gem. § 14 (4) Waffengesetz
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
- Merkblatt zum kleinen Waffenschein
- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Merkblatt für Sportschützen über die wichtigsten Änderungen des neuen Waffenrechts
- Bescheinigung der Waffensachkunde durch den Verein
zu finden auf den Seiten des LK Row unter: Bürgerservice -> A-Z ->”W” -> Waffenrecht
... und hier geht´s ab zum Landkreis ...
Webmaster Sigi Hahn
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