Luftpistole 10 m

Waffe: Luft- und CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm. Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.

Munition: Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm.

Scheiben: Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.

Entfernung: 10 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programme: 20 Schuß in 40 Minuten, 40 Schuß in 75 Minuten, 60 Schuß in 105 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 2.10 SpO).

Mehrschüssige Luftpistole 10 m

Waffe: Mehrschüssige Luft- und CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm. Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg Abzugsgewicht frei.

Munition: Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm.

Scheiben: Es wird auf 5 nebeneinander befindliche Klappscheiben geschossen. Die Scheibenmittelpunkte müssen sich auf gleicher Höhe befinden und einen Abstand von 300 mm ±1 mm haben. Der Rand der Scheibenanlage muß mindestens 85 mm von den Scheibenzentren entfernt sein. Die Scheibenanlage ist rechteckig.

Die Klappscheibengrößen ergeben sich aus den Durchmessern der Blendenöffnungen.

Nachwuchsbereich: 59,5 mm, Erwachsenenbereich:40,0 mm.

Entfernung: 10 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programm: Ein 30-Schuß-Durchgang besteht aus 6 Serien in je 10 Sekunden. Ein 60-Schuß-Durchgang besteht aus 12 Serien in je 10 Sekunden. Jede Serie besteht aus 5 Schüssen auf 5 Klappscheiben.

Olympische Schnellfeuerpistole 25 m

Waffe: Zugelassen sind selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, mit einem Höchstgewicht von 1260 g. Die Abmessungen der Waffe müssen so sein, daß sie in einen Prüfkasten mit den lichten Innenmaßen 300 mm?150 mm?50 mm eingelegt werden kann (einschließlich des angebrachten Zubehörs).

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 kurz).

Scheiben: 5 Scheiben nebeneinander stehend mit einem Abstand von 75 cm zwischen den Scheibenachsen. Die Höhe des Scheibenzentrums beträgt - gemessen vom Boden des Schützenstandes - 140 cm ±10 cm.
Die Scheibe ist schwarz und ist in sechs Bewertungszonen unterteilt. Der Durchmesser der 10 = 100 mm, der Ringe 5 bis 9 = je 40 mm. Die Scheibendrehung erfolgt automatisch und ist in der jeweiligen Serie für den Schützen sichtbar.

Entfernung: 25 m.

Anschlag: Stehend freihändig, einhändig.

Programm: Der Wettbewerb besteht aus 60 Schuß, die in zwei Halbprogrammen à 30 Schuß zu bestreiten sind. Das Halbprogramm gliedert sich in sechs 5-Schuß-Serien, je zwei hiervon innerhalb 8, 6 und 4 Sekunden (Regel 2.30 SpO).

  

Sportpistole 25 m Kleinkaliber

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen, im Kaliber 5,6 mm. Maximale Lauflänge 153 mm, bei Revolvern mindestens 100 mm. Höchstgewicht der ungeladenen Waffe mit Magazin und Zubehör 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,36 kg - für den Frauen-Wettbewerb 1,0 kg.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb.).

Scheiben: Für Präzisionsbedingung Scheibe wie im Wettbewerb Freie Pistole 50 m, für Duell wie im Wettbewerb Olympische Schnellfeuerpistole 25 m.

Entfernung: 25 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programm: Der Wettbewerb ist unterteilt in die Bedingungen Präzision und Duell. Bei Schießen auf die Präzisionsscheibe beträgt die Zeitbegrenzung für je 5 Schuß 6 Minuten, beim Schießen auf die Duellscheibe für jeden Schuß nur 3 Sekunden. Die Addition der bei Teil 1 (Präzision) und Teil 2 (Duell) erzielten Ringzahlen ergibt das Endresultat. Das Programm besteht im allgemeinen aus 60 Schuß (je 30 Schuß Präzision und Duell), bei kleineren Wettkämpfen oftmals nur aus 30 Schuß (15 + 15) (Regel 2.40 SpO).

Gebrauchspistole / Gebrauchsrevolver

Waffe: Zugelassen sind Pistolen und Revolver in verschiedenen Wertungsklassen. Abzugsgewicht mindestens 1000 g. Eine Mündungsbremse ist nicht gestattet. Magazin-/Trommelkapazität mindestens 5 Patronen.

Munition: Handelsübliche (auch selbstgeladende) Munition, die den geforderten Mindestimpuls (MIP) erreicht. Die Munition muß waffentypisch sein; (d.h. für Pistolen Patronen ohne Rand, für Revolver Patronen mit Rand; sowie nur Patronen Kaliber 9 mm Para, .357 Magnum, .44 Magnum, .45 ACP).

Scheiben: Scheibenentfernung beträgt 25 Meter, Dreh- oder Standscheiben.

Anschlag: Stehend freihändig. Die Waffe darf mit 2 Händen gehalten werden. Es darf im Voranschlag geschossen werden.

Programm: 40 Schuß bestehend aus 2 Durchgängen zu je 20 Schuß, 4 Serien à 5 Schuß in je 150 Sekunden - Scheibe wie Freie Pistole 50 m. 4 Serien à 5 Schuß in je 20 Sekunden - Scheibe wie Olympische Schnellfeuerpistole 25 m (Regel 2.50 SpO).

 

 Standardpistole 25 m

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb) wie für den Wettbewerb Sportpistole. Höchstgewicht der Waffe 1,4 kg. Abzugswiderstand 1,0 kg. Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb.).

Scheiben: Wie im Wettbewerb Freie Pistole 50 m.

Entfernung: 25 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programm: Der Wettbewerb besteht meist aus 60 Schuß in drei aufeinanderfolgenden Durchgängen von je 20 Schuß. Jeder Durchgang besteht aus 4 Serien à 5 Schuß in der Reihenfolge a) 4?5 Schuß in 150 Sekunden, b) 4?5 Schuß in 20 Sekunden, c) 4?5 Schuß in 10 Sekunden (Regel 2.60 SpO).

Zentralfeuerpistole 25 m Großkaliber

Waffe: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Lauflänge, Höchstgewicht und Abzugswiderstand wie Sportpistole Kleinkaliber

Munition: Handelsübliche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65 mm (.30-38); keine Magnumpatronen.

Scheiben, Entfernung, Anschlag, Programm: Wie im Wettbewerb Sportpistole Kleinkaliber ( Regel 2.45 SpO).

Freie Pistole 50 m

Waffe: Alle Pistolen und Revolver des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb.). Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden. Der in beliebiger Form nach der Hand des Schützen gearbeitete Griff darf die Hand nur bis zur Handwurzel umschließen. Der Griff darf keinerlei Verlängerung haben, die über das Handgelenk hinausragt und so als Stütze dienen könnte.

Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb.).

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1-9 = je 25 mm.

Entfernung: 50 m.

Anschlag: Stehend freihändig.

Programm: 60 Schuß in 120 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 2.20 SpO).

 

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