6. Mai 2020 (Quelle DSB)

Bogensport und Sportschießen „an der frischen Luft“ sind wieder möglich! Deutschlandweit können Freizeit- und Breitensportler, und damit auch Bogen- und Schießsportler in den Vereinen, wieder ihrem Hobby nachgehen.

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Nach der Öffnung des Sportschießen im Freien am 6. Mai 2020 folgen nun weitere Schritte zurück in die neue Normalität.

 

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

vom 22. Mai 2020

Artikel 1

Satz 1

(8) Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn

  1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinschaftlich genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
  4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
  5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 25. Mai 2020 in Kraft

 

Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Den kompletten Text der Niedersächsischen Verordnung finden sie unter: 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Niedersächsiche Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Vom Landessportbund gibt es diese Lesefassung:

2020-05-22_Corona-VO_Lesefassung

 

Für das Verhalten auf Sportanlagen geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen:

 

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