Formulare und Hinweise zum neuen Waffenrecht sind auf den Seiten des Landkreises Rotenburg zu finden und auch abzurufen.

- Antrag auf Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein, Waffenschein, Erwerbererlaubnis

- Anmeldung von Schusswaffen gem. § 14 (4) Waffengesetz

- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

- Merkblatt zum kleinen Waffenschein

- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition

- Merkblatt für Sportschützen über die wichtigsten Änderungen des neuen Waffenrechts

- Bescheinigung der Waffensachkunde durch den Verein

zu finden auf den Seiten des LK Row unter: Bürgerservice -> A-Z ->”W” -> Waffenrecht

... und hier geht´s ab zum Landkreis ...

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